30.06.2006
Gemeinsame Erklärung von Deutscher Justiz-Gewerkschaft und FDP-Brandenburg
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Zu den Planungen der Brandenburgischen Landesregierung, die Amts- und Arbeitsgerichte im Land Brandenburg zu reduzieren, erklären die Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) Sabine Wenzel sowie der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg und Bundestagsabgeordnete Heinz Lanfermann: Der Landesverband Brandenburg der DJG sowie die FDP Brandenburg lehnen eine Reduzierung von Amts- und Arbeitsgerichten sowie die Zentralisierung der Grundbuchämter entschieden ab.Nach Auffassung beider Verbände gefährdet die Reduzierung von Amts- und Arbeitsgerichten im Land Brandenburg die Rechtsgewährung für die Bürgerinnen und Bürger. Für den Erhalt der demokratischen Rechtsordnung ist es unterlässlich, dass die Justiz ihre Funktion als Dienstleister auch erfüllen kann.
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe als Instrument der „Gleichheit vor dem Gesetz“ setzt das persönliche Erscheinen und die Antragstellung des sozial Schwachen vor dem zuständigen Amtsgericht voraus.
Eine Reduzierung von Amts- und Arbeitsgerichten in Brandenburg würde nicht nur zu längeren Anfahrtswegen führen und die Rechtsgewährung erheblich behindern, sondern auch der Willkür Tür und Tor öffnen.
Darüber hinaus führt eine Reduzierung von Gerichten nicht zu Einsparungen im
Landeshaushalt. Die „leergezogenen“ Gerichtsgebäude, zumeist im Landeseigentum stehend und mit großem finanziellen Aufwand bereits umfassend saniert, sind einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen, die in Anbetracht der im Lande bekannten
finanziellen Notlage wenig erfolgversprechend sein dürfte. Kommt eine Nachnutzung nicht zustande, belasten die Folgekosten den Landeshaushalt weiterhin erheblich.
Energisch sprechen wir uns gegen den weiteren Abbau von Personal in allen
Bereichen der Justiz aus. Vielmehr fordern wir eine Stabilisierung des Personalhaushaltes, damit die Verfahren in einem zumutbaren Zeitraum verhandelt und ihren Abschluß finden können. Die Verfahrensdauer von mehreren Jahren stärkt nicht das Vertrauen in die Justiz.
Die Zentralisierung der Grundbuchämtern in der Liegenschaft Wünsdorf lehnen wir ab, weil es dafür keine auf die Justiz bezogenen sachlichen Gründe gibt.
Die zeitnahe Erreichbarkeit des Grundbuchamtes, die Einsichtnahme in das Grundbuch und die Grundakte durch die Berechtigten dient der Investition und damit der Ansiedlung von Wirtschaft und Industrie.

