23.10.2006
Pläne zur Entschuldung der Krankenkassen verfassungsrechtlich sehr bedenklich
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Zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur Entschuldung der Krankenkassen erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss und Rechtsexperte Heinz Lanfermann:Die Pläne der großen Koalition, gut wirtschaftende Krankenkassen zur Entschuldung von Krankenkassen desselben Kassenverbandes heranzuziehen, werfen massive verfassungsrechtliche Bedenken auf. Verschuldete Kassen sollen finanzielle Hilfen von anderen Kassen beanspruchen können, ohne zuvor selber zu sparen, z.B. indem sie Personal abbauen oder Immobilienvermögen veräußern. Das führt unweigerlich zu Beitragssteigerungen sogar bei den Versicherten, bei denen zuvor die Beiträge schon angehoben wurden, um die Schulden der eigenen Kasse zu bezahlen. Eine solche Mehrfachbelastung ist auch nicht mehr durch den Grundsatz der Solidarität gedeckt. Vielmehr liegt hier ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Versicherten vor, wie der Sachverständige Professor Dr. Helge Sodan, Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, in der Anhörung betonte. Verschuldete Krankenkassen müssen zunächst alle Anstrengungen unternehmen, um sich selbst zu entschulden, bevor sie die Hilfen anderer in Anspruch nehmen können.
Unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es Aufgabe des Gesetzgebers, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen. Um eine solche handelt es sich bei der Entschuldung der Krankenkassen in Höhe von fast 3,6 Mrd. €, die nicht pauschal der Satzungshoheit der Bundesverbände zugewiesen werden kann. Ohne die Festlegung der wichtigsten Grundsätze, unter welchen Bedingungen nur Hilfen zur Entschuldung gewährt werden können bzw. müssen, genügt das Gesetz nicht den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts.

