01.02.2006
Fälligkeitsregelung bei Sozialversicherungsbeiträgen muss zurückgenommen werden
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Zu den Problemen bei der Vorverlegung des Fälligkeitstermins für die Sozialversicherungsbeiträge um einen halben Monat äußert sich der Brandenburgische FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Heinz Lanfermann:Die irrtümlichen Abbuchungen der Sozialbeiträge durch die Krankenkassen bringen die mittelständischen Unternehmen in arge finanzielle Schwierigkeiten. Diese Panne bestätigt leider die Befürchtungen, die die FDP im Vorfeld der Gesetzesänderung hatte. Deshalb hat die FDP-Fraktion im Bundestag einen Antrag eingebracht, mit dem die alte Regelung wiederhergestellt werden soll. Die aktuellen Probleme sind aber nur die Spitze des Eisberges, denn die Neuregelung ist im Grundsatz falsch. Erstens entzieht sie den Unternehmen durch eine dauerhafte Vorfinanzierung der Sozialversicherungsbeiträge Liquidität. Viele Firmen sind gerade in Zeiten konjunktureller Schwäche einer solchen Belastung nur schwer gewachsen. Zweitens ist der bürokratische Aufwand für die Unternehmen enorm, weil sie im laufenden Monat zunächst eine Schätzung vornehmen müssen, um dann am Monatsende die Entgeltabrechnung wie üblich durchzuführen. Drittens wurde die Änderung mit einer drohenden Erhöhung des Rentenbeitrags begründet, der nur durch diesen Schritt aufzuhalten sei. Die Anhebung findet nun aber doch statt. Das Vorziehen des Fälligkeitstermins hat sich als wirkungslos erwiesen. Die Kosten muss der Mittelstand tragen.

