Heinz Lanfermann - Vorsitzender des AK III Arbeit, Gesundheit und Soziales der FDP-Bundestagsfraktion

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10.11.2006

Leistungsverbesserungen für über 100.000 Demenzkranke im nächsten Jahr ungewiss

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Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu den "Plänen der Bundesregierung zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs" erklärt der pflegepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinz Lanfermann: Die Bundesregierung verstrickt sich bei den von ihr verprochenen Leistungsverbesserungen für Demenzkranke in Widersprüche: Laut Antwort auf unsere Kleine Anfrage ist die Überarbeitung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und des damit verbundenen Begutachtungsverfahrens, so sehe es auch der Koalitionsvertrag vor, eine mittelfristige Aufgabe. Sie werde fristgerecht erfüllt und sei nicht Bestandteil der anstehenden Pflegereform. Der neu einzusetzende Beirat, der seine Arbeit am 14. November dieses Jahres beginnt und erst bis zum 30. November 2008 abgeschlossen haben soll, spreche dann zu dieser Neuformulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs eine Empfehlung aus.
Gleichzeitig sind jedoch - wie der Antwort auch entnommen werden kann - Maßnahmen, durch die der besondere Hilfe- und Betreuungsdedarf von demenziell erkrankten Menschen in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt wird, bereits für die Reform der Pflegeversicherung vorgesehen. Die soll ja bekanntlich dann stattfinden, wenn die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung unter Dach und Fach ist - also im Jahre 2007.
Damit ist es jedoch ungewiss, ob es im nächsten Jahr wirklich zu Leistungsverbesserungen für die etwa 100.000 Demenzkranken kommt, die nach dem aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht in eine der drei gesetzlichen Pflegestufen eingestuft sind! Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht nämlich nur, wer einer Pflegestufe zugeordnet werden kann. Wenn man als eine mögliche Maßnahme beispielsweise eine Erhöhung des zusätzlichen Betreuungsbetrags nach § 45b SGB XI vorsieht, würde dies nur für bereits Pflegeberürftige der Pflegestufen I bis III gelten. Das ergibt sich aus der Definition des berechtigten Personenkreis für diesen zusätzlichen Betrag aus der Pflegeversicherung (§ 45a SGB XI). Demenzkranke der Pflegestufe 0 blieben daher ohne eine Änderung des bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiterhin außen vor, denn der ist ja - siehe oben bei der Antwort auf die Kleine Anfrage -, frühestens für das Jahr 2008 vorgesehen. Die Bundesregierung weckt also für die anstehende Pflegereform große Hoffnungen bei vielen Demenzkranken und ihren Angehörigen, die beim näheren Hinschauen wohl nicht realisierbar sein werden.


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