Heinz Lanfermann - Vorsitzender des AK III Arbeit, Gesundheit und Soziales der FDP-Bundestagsfraktion

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16.11.2006

Entwurf des Polizeigesetzes stark überarbeitungsbedürftig

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Der FDP-Landesvorsitzende Heinz Lanfermann, MdB, früherer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, hat aus Anlass der heutigen Anhörung zum Polizeigesetzentwurf im Innenausschuss des Landtages die Kritiker an dem Entwurf unterstützt. Lanfermann erklärte: Es ist schon bemerkenswert, dass das brandenburgische Innenministerium offenbar die Kritik im Vorfeld nicht wirklich ernst genommen hat. Der Entwurf hat noch immer nicht das rechte Maß zwischen Schutz der öffentlichen Sicherheit und Schutz der Bürgerrechte gefunden. Das gilt zum Beispiel für die Videoüberwachung auf öffentlich zugänglich Straßen und Plätzen, die nach Minister Schönbohms Vorstellung künftig bei entsprechenden „polizeilichen Lageerkenntnissen“ möglich sein soll. Die Anforderungen an derartige Erkenntnisse sind in keiner Weise konkret im Gesetz definiert. Die polizeilichen Erwägungen müssen noch nicht einmal dokumentiert werden, was eine nachträgliche Überprüfung stark erschwert. Insoweit teile ich die vom Deutschen Anwaltverein und vom Berliner Anwaltverein in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf geäußerten Bedenken. Wenn in dieser Stellungnahme auch auf „handwerkliche“ Mängel aufmerksam gemacht wird, so auf den Hinweis auf inzwischen geänderte Bestimmungen im Strafgesetzbuch, dann frage ich mich, weshalb dies dem Landesministerium der Justiz im Mitzeichnungsverfahren nicht aufgefallen ist. Aber dort ist man offenbar mehr damit befasst, unsinnigen Planungen wie der Schließung von Amtsgerichtsstandorten nachzugehen, die jetzt kleinlaut wieder zu den Akten gelegt werden mussten, weil sie außer einem Verlust ein Bürgernähe noch nicht einmal finanzielle Einsparungen mit sich bringen.


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