31.07.2007
Neues Schulgesetz ungenügend. Elternwille muss mehr zählen als Ideologie und Schulbürokratie
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Zum am 01. August in Kraft tretenden Schulgesetz erklärte der Bundestagsabgeordnete und FDP-Landesvorsitzende Heinz Lanfermann:Beim neu in Kraft tretenden Schulgesetz ist Eigenlob, wie vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Lunacek verbreitet, völlig unangebracht. Die rot-schwarze Landesregierung hat erneut eine Chance verpasst, die brandenburgische Bildungslandschaft zum Wohle von Schülern und Eltern grundlegend zu reformieren.
Zwar wird mehr Selbstständigkeit versprochen, in der Realität bleiben die Schulen aber auch künftig ohne echte Personal- und Finanzverantwortung, um eigene Schwerpunkte setzen zu können und attraktiver zu werden.
Zwar wird versprochen, auch Begabte zu fördern. Aber schon bei der Einrichtung von Förderklassen werden durch die Begrenzung auf nur 35 Klassen im ganzen Lande hunderte von Schülern ausgegrenzt. Auch wird Schülern und Eltern das elementare Recht, auf diesem Weg zügig zum Abitur zu gelangen, durch ideologiegeleitete Mehrheiten in den Kreistagen vorenthalten, wie in vier Landkreisen geschehen. Die FDP fordert den Landtag auf, diese unerträgliche Rechtslage zu ändern.
Zum Respekt vor dem Elternwillen gehört auch ein aufgeschlossenes und entkrampftes Verhältnis zu den freien Schulen, deren Errichtung und Betrieb vom Grundgesetz geschützt und ist. In letzter Zeit verstärkt sich allerdings der Eindruck, als bemühe sich der Schulminister eher darum, diesen Schulen das Leben schwerer zu machen.
Schließlich erweist sich die rot-schwarze Landesregierung auch bei der Verkürzung der Abiturzeit auf zwölf Jahre als mutlos. Anstatt flächendeckend das Abitur nach zwölf Jahren anzubieten, hängt es künftig davon ab, ob den Schülerinnen und Schülern vor Ort ein Gymnasium bzw. eine der maximal zehn Gesamtschulen, offen steht. Die restlichen Schulen (mindestens 29 Gesamtschulen sowie die Beruflichen Gymnasien) bieten weiterhin erst nach 13 Schuljahren das Abitur.

