16.12.2008
Inhabergeführte Apotheken vor Ort erhalten - Generalanwalt beim EuGH weist in die richtige Richtung!
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Potsdam. Zum Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH zum Apotheken-Fremd- und Mehrbesitzverbot in Deutschland, erklärte der Obmann der FDP im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag und Landesvorsitzende der FDP Brandenburg Heinz Lanfermann, MdB:„Ich begrüße das deutliche Plädoyer des EU-Generalanwalts, dass die Rechtsvorschriften in Deutschland zum Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken gerechtfertigt seien. Wenn das Gericht dem Plädoyer folgen sollte, wäre dies ein guter Tag für die Menschen in Brandenburg.
Die FDP Bundestagsfraktion hat stets für die Inhabergeführten Apotheken gekämpft. Das Fremd- und Mehrbesitzverbot erklärt sich aus der heilberuflichen Komponente des Apothekerberufs. Der Apotheker ist Kaufmann und Heilberufler zugleich. Der Apotheker erfüllt wichtige Gemeinwohlaufgaben für das Gesundheitswesen, die ein im Apothekenmarkt engagierter Handelsriese nicht im Blick behielte.
Es wäre deshalb gut für die Patientinnen und Patienten in Brandenburg, wenn sich das Gericht der Auffassung des EU-Generalanwaltes anschließen würde. Die inhabergeführte Apotheke ist und bleibt ein Garant für eine flächendeckende, qualitätsorientierte und zeitnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medikamenten – unabhängig davon, ob die Menschen in Ballungsräumen zu Hause sind. Daran sollte niemand ohne Not rütteln. Gewährleistet werden kann dies aber nur, wenn Abholstellen z. B. in Drogeriemärkten unterbunden werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat immer gefordert, die von inhabergeführten Apotheken gesetzten Standards nicht durch die Errichtung von Abholstellen zu unterlaufen.“

