Heinz Lanfermann - Vorsitzender des AK III Arbeit, Gesundheit und Soziales der FDP-Bundestagsfraktion

Mittwoch, 8. Februar 2012  zurück Seite weiterempfehlen Druckversion

27.08.2010

Heinz Lanfermann: Die dritte Gewalt ist kein Anhängsel der Polizei

zum Herunterladen: 100827_PM_Gerichtsbezirke.pdf (40,79 KB)

Potsdam, den 27. August 2010. Zu Presseberichten, dass das rot-rote Landeskabinett bereits in wenigen Wochen über Änderungen der Gerichtszuschnitte in Anlehnung an die neuen Polizeistrukturen entscheiden werde, erklärte der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg, und frühere Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz, Heinz Lanfermann MdB:

Es wird ja schon zum „Markenzeichen“ der rot-roten Landesregierung, dass Veränderungen und Organisations-Reformen im stillen Kabinettskämmerlein ausgekungelt werden, ohne dass die Betroffenen und Beteiligten informiert oder beteiligt werden. Und den Landtag scheinen manche Minister ja auch nur als äußerst störend zu empfinden. Dabei sind – wie bei der Polizeireform – auch bei dem geplanten Neuzuschnitt der Landgerichtsbezirke sehr viele Bürger z.B. als Kunden, Rechtsanwälte und Justizbedienstete betroffen.
Als erstes ist Transparenz und die Möglichkeit der Beteiligung zu schaffen. Der Zuschnitt der Landgerichtsbezirke muss mit den Beteiligten und der Öffentlichkeit zunächst einmal eingehend diskutiert werden. Auch wenn sich womöglich hier oder da ein Neuzuschnitt als sinnvoll erweist, kann dies nur das Ergebnis einer offenen Diskussion sein.
Es darf auch keine voreilige Anpassung von Justizstrukturen an Polizeistrukturen geben. Die simple Idee, es müsse eine Deckungsgleichheit von Gerichtsbezirken mit Polizeidirektionen geben, ist viel zu kurz gedacht, zumal Justiz bekanntlich nicht nur aus Strafjustiz besteht. Bei dem Zuschnitt der Landgerichtsbezirke sind dies beispielsweise eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Gerichtsunterworfenen sowie, im Sinne größtmöglicher Bürgernähe, die Erreichbarkeit des Landgerichtssitzes sowie traditionelle Verbindungen und gewachsene Strukturen innerhalb eines Bezirkes.
Die Vorgehensweise und der polizeiorientierte Denkansatz zeigen aber auch wieder, dass es wohl manchen schwer fällt, die Justiz als unabhängige Dritte Gewalt in unserem Staat zu verinnerlichen und zu erkennen, dass auch die Frage, wie diese sich organisiert, zunächst einmal und in erster Linie aus Justiz-Gesichtspunkten und an den Besonderheiten der Dritten Gewalt orientiert geregelt werden sollte.


zur Übersicht

Portal Liberal | FDP-Bundespartei | FDP-Bundestagsfraktion | my.fdp | Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit