24.03.2010
Auch PKV kann Pflegeeinrichtungen prüfen
zum Herunterladen: 257-Lanfermann-Bewertung_Pflegeeinrichtungen.pdf (100,21 KB)
BERLIN. Zur Absicht der privaten Krankenversicherung, sich an der Prüfung und Bewertung von Pflegeeinrichtungen zu beteiligen, erklärt der pflegepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinz LANFERMANN:Es ist ein guter Vorschlag der privaten Krankenversicherung (PKV), sich an den Prüfungen und Bewertungen von Pflegeeinrichtungen praktisch beteiligen zu wollen. Da die PKV gesetzlich verpflichtet ist, sich mit zehn Prozent an den Kosten der Qualitätsprüfungen zu beteiligen, sofern diese ohne ihre Sachverständigen durchgeführt wurden, kann sie ebenso gut dieser Pflicht nachkommen, indem sie zehn Prozent aller Einrichtungen vollständig selbst prüft. Nur die Landesverbände der Pflegekassen können die PKV ermächtigen, Prüfungshandlungen in Pflegeeinrichtungen vorzunehmen. Sie sind deshalb aufgefordert, bei entsprechender Qualifikation der PKVSachverständigen den Prüfauftrag zu erteilen.

