Heinz Lanfermann - Vorsitzender des AK III Arbeit, Gesundheit und Soziales der FDP-Bundestagsfraktion

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31.01.2008

Finanzministerium hätte längst handeln müssen

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Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs betr. die Enteignungspraxis der Landesregierung in Bodenreformverfahren erklärt der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg und frühere Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz, Heinz Lanfermann MdB: Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass sich die Brandenburgische Landesregierung vom höchsten deutschen Zivilgericht „Missbrauch der verliehenen Vertretungsmacht“ vorhalten lassen muss. Noch schlimmer ist allerdings, dass die Führung des Finanzministeriums jahrelang eine rechtswidrige Handhabung in Bodenreformsachen geduldet hat. Wenn es, wie der Sprecher des Finanzministeriums jetzt behauptet, Praxis war, die Grundstücke, für die sich das Land im Grundbuch hatte eintragen lassen, dann an die wahren Berechtigten herauszugeben, dann fragt man sich doch eines: Wieso ist dies in diesem Fall nicht geschehen und wie viele Fälle gibt es noch? Weshalb brauchte es einen Rechtsstreit und weshalb legt das Land sogar noch Revision ein, nachdem das Brandenburgische Oberlandesgericht dem Kläger Recht gegeben hatte?

Das zeigt deutlich, dass es gerade nicht um Fürsorge für die Betroffenen ging, sondern darum, die Grundstücke behalten zu wollen. Wenn jetzt „im Finanzministerium die Experten rotieren“, muss man sagen: das hätten sie viel früher tun sollen.

Nun ist eine vollständige Aufarbeitung der Fälle angesagt, in denen das Land sich in die Grundbücher hat eintragen lassen. Dabei gilt es nicht nur, die wahre Rechtslage zu ermitteln und Grundstücke an rechtmäßige Eigentümer zu übertragen, sondern auch aufzuklären, wer für die falsche Sachbehandlung verantwortlich war.


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