Heinz Lanfermann - Vorsitzender des AK III Arbeit, Gesundheit und Soziales der FDP-Bundestagsfraktion

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14.10.2008

FDP-Abgeordnete klagen gegen Heraufsetzung der Fraktionsmindestgröße vor dem Landesverfassungsgericht

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Potsdam. Mit Unterstützung der Brandenburger FDP haben drei Stadtverordnete in Frankfurt (Oder) und drei Kreistagsabgeordnete in Elbe-Elster Verfas-sungsbeschwerde gegen die neue Kommunalverfassung eingelegt, durch die die Fraktionsmindestgröße auf vier Mitglieder festgelegt worden ist. Sie haben weiterhin einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um das Gesetz in-soweit vorläufig außer Kraft zu setzen. Dadurch bliebe es vorläufig bei der alten Regelung, dass schon zwei Abgeordnete eine Fraktion bilden können. Hierzu erklärt der FDP-Landesvorsitzende Heinz Lanfermann, MdB:

„SPD, CDU und Linkspartei haben gemeinsam zu ihrem Vorteil die Rechte der kleineren Parteien und Wählergruppen beschnitten. Das zeigt sich deutlich am Beispiel der FDP-Abgeordneten in Frankfurt (Oder) und in Elbe-Elster die 7,5% bzw. 6,1% er Stimmen erhielten und mit je drei Mandaten in den Parlamenten vertreten sein werden. Mit solchen Wahlergebnissen wäre jede Partei im Land-tag vertreten und würde ab 5,0 % auch eine Fraktion bilden können. Genau das wird aber nun den jeweils drei Abgeordneten in Frankfurt (Oder) und Elbe-Elster verwehrt.

Sie können keine Sitzungen des Kreistages beantragen, keine Themen auf die Tagesordnung setzen und nicht in den Ausschüssen mitwirken. Damit wird ih-nen eine angemessene politische Mitwirkung unmöglich gemacht. Zudem wird ihnen die finanzielle Unterstützung verweigert und die Möglichkeit genommen, Hilfskräfte zu beschäftigen. Darauf sind aber die ehrenamtlich Tätigen Stadt-verordneten und Kreistagsabgeordneten, die zum guten Teil auch weite Anrei-sewege haben, zur fachlich angemessenen Vorbereitung ihrer Arbeit dringend angewiesen.

Diese Verschlechterungen haben SPD, CDU und Linkspartei ohne sachlichen Grund beschlossen. Es gab auch keine Belege, dass zuvor die Funktionsfähig-keit der Kreistage gefährdet war. Es ist vielmehr der Eindruck, dass in Bran-denburgs Kommunalparlamenten Abgeordnete kleinerer Gruppierungen poli-tisch mundtot gemacht werden und unliebsame politische Debatten und Anträ-ge von vornherein verhindert werden sollen.

Die FDP ist der Überzeugung, dass die mit den Stimmen von SPD, CDU und Linkspartei geänderte brandenburgische Kommunalverfassung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs.1 GG, das Übermaßverbot und die Grundsätze des Minderheitenschutzes verstößt.

Auch ein Blick über die Landesgrenzen hinweg zeigt, dass eine solch drasti-sche Beschneidung der Minderheitenrechte nicht notwendig war. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise Städte, deren Einwohnerzahl viermal so groß ist wie die von Potsdam. Aber dennoch kann dort in deutlich größeren Kommu-nalparlamenten ab Erreichen der Mindeststärke von 3 Abgeordneten bereits ei-ne Fraktion gebildet werden. Daneben gibt es Bundesländer, die den Kommu-nalparlamenten erlauben, die Mindeststärke für die Bildung von Fraktionen vor Ort zu regeln.
Am bedeutendsten aber ist das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: Dort hatte im Jahre 2004 der Landesgesetzgeber ebenfalls versucht, die Fraktionsmin-destgröße auf 4 Mitglieder heraufzusetzen. Das dortige Landesverfassungsge-richt hatte daraufhin diese Regelung durch eine einstweilige Anordnung außer Kraft gesetzt.“


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