13.05.2008
Was sagt Platzeck zu Az 430 UJs 20101/06 Wi ?
zum Herunterladen: 080513_Was_sagt_Platzeck_zu_Az_430_UJs_20101_06_Wi.pdf (59,75 KB)
Zu Presseberichten über einen Bericht der Staatsanwaltschaft Potsdam vom 7. März 2008 (Az 430 UJs 20101/06 Wi), den der Untersuchungsausschuss Bodenreformland angefordert hat, erklärt der Bundestagsabgeordnete und FDP-Landesvorsitzende Heinz Lanfermann:Dieser der Presse bekannt gewordene Vermerk zeigt deutlich: Die Strategie der Landesregierung, beim Untersuchungsausschuss auf Zeit zu spielen, wird durch das Bekanntwerden neuer Tatsachen zusammenbrechen. Und das Versprechen des Ministerpräsidenten, an der Aufklärung der Bodenreformlandaffäre aktiv mitzuarbeiten, ist offensichtlich nichts wert.
Durch den Vermerk wird offensichtlich, dass die bisherigen Erklärungs- und Beschwichtigungsversuche der Landesregierung unhaltbar sind. Wenn das von einem SPD-Minister geführte Finanzministerium auf der Grundlage einer völlig unzureichenden Suche nach den Erben und in der Erwartung eines erheblichen Vermögenszuwachses für das Land großen Druck auf die widerstrebenden Kreise ausgeübt und die widerrechtliche Grundbucheintragung des Landes als Eigentümer durchgesetzt hat, erscheinen die Beteuerungen, man habe das Land „nach Erben durchgepflügt“ und in gutem Glauben gehandelt, als völlig unglaubhaft.
Noch schlimmer ist aber, dass das Innenministerium – immerhin eines der beiden Verfassungsministerien – unter Führung des CDU-Chefs Schönbohm es nicht nur unterlassen hat, Bedenken nachhaltig geltend zu machen, sondern das Finanzministeriums unterstützt und darauf hingewirkt hat, dass die meisten Landkreise sich dem Druck der Regierung gebeugt haben.
Es wird so immer klarer, warum Ministerpräsident Platzeck in seiner „Regierungserklärung“ zur Einsetzung des Bodenreformland-Untersuchungsausschusses kein Wort über das Handeln des Kabinetts, einzelner Minister und der Landesverwaltung gesagt hat. Was zunächst – schon schlimm genug – als Missachtung des Landtags und der Öffentlichkeit zu kritisieren war, erscheint nunmehr als Verschleierung einer bewussten und zwischen mehreren Ministerien abgestimmten Aktion. Verantwortliche in der Landesregierung wussten also damals sehr wohl, dass das Land unrecht handelte, und dies auch, wie der Bundesgerichtshof geurteilt hat, in sittenwidriger Weise. Beleg dafür ist auch, dass die Freistellungserklärung für die Kreise, die zu Recht bei falschen Grundbucheintragungen Regresse fürchteten, bewusst auch auf die Fälle rechtswidrigen Handelns ausgedehnt wurde.
Wenn aus dem Bericht der Staatsanwaltschaft hervorgeht, dass am 12. April 2000 eine Besprechung im Finanzministerium statt fand, bei der die Kreise auf ihre Mitwirkung bei den Anträgen auf eine Grundbucheintragung des Landes als Eigentümer eingeschworen worden seien, wird es darüber ja wohl ein Protokoll geben, das das Finanzministerium dem Untersuchungsausschuss übermittelt hat und interessante Zeugenvernehmungen verspricht.
Wenn der Untersuchungsausschuss einmal seine Arbeit abgeschlossen und viele Zeugen vernommen hat, wird die Staatsanwaltschaft ernsthaft prüfen müssen, ob nicht doch ein Anfangsverdacht vorliegt und (wieder) Ermittlungen aufgenommen werden müssen.

