31.07.2008
Gesundheitsschutz ist wichtig, Gastronomie aber auch
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Potsdam. Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Nichtigkeit der Rauchverbots-Gesetze erklärt der Bundestagsabgeordnete und FDP-Landesvorsitzende Heinz Lanfermann:Der Gesundheitsschutz ist ein hohes Gut, keine Frage. Daher sind auch die Rauchverbote in Ämtern, Behörden und Dienststellen in Ordnung. Es muss aber Kneipenwirten und Gästen freigestellt bleiben, wer wo das Rauchen zulassen will und wer wo raucht.
Brandenburg muss sich vor allem bei der Neufassung seines Rauchverbots-Gesetzes eng mit Berlin abstimmen.
Wenn Ministerin Ziegler (SPD) nun aber ankündigt, das Brandenburger Rauchverbots-Gesetz zu verschärfen und alle Ausnahmeregelungen zu streichen, dann macht sie einen doppelten Fehler: weder achtet sie die Wahlfreiheit von Gaststättenbetreibern und Gästen, noch denkt sie daran, dass Berlin einen anderen, nämlich liberaleren Weg einschlagen könnte. Die Folge ist ein Wettbewerbsnachteil für die Brandenburger Wirtschaft und gefährdet den Bestand vieler kleiner Kneipen und Lokale im berlinnahen Raum Brandenburgs.
So hätte sich allerdings dann auch das Problem des Rauchverbots gelöst: Wo es keine Kneipen und Lokale mehr gibt, da braucht man auch kein Rauchverbot mehr!

