Heinz Lanfermann -

Freitag, 3. September 2010   Seite weiterempfehlen Druckversion

Pflegepolitik

Jeder Mensch muss in Würde gepflegt werden. Dafür brauchen Pflegende Zeit. Die beruflichen Rahmenbedingungen müssen konsequent verbessert und entbürokratisiert werden. Unser Ziel ist eine an den Bedürfnissen der Menschen und am Ergebnis orientierte eigenverantwortliche Pflege. Dies muss auch bei den Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen im Mittelpunkt stehen.

Der Pflegeberuf muss attraktiver werden. Dazu gehört auch, die Ausbildung der Pflegeberufe zusammenzulegen.

Die Organisation der häuslichen Pflege muss verbessert werden, damit Pflegebedürftige möglichst lange in der gewünschten Umgebung leben können. Für mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit wollen wir die Einführung eines Pflegebudgets, mit dem Pflegebedürftige und ihre Angehörigen flexibel die Pflege gestalten können.

Die gesetzliche umlagefinanzierte Pflegeversicherung (GPV) steht vor dem Kollaps. Es ist absehbar, dass die schrumpfende erwerbsfähige Bevölkerung die Pflege der immer älter werdenden Gesellschaft nicht mehr finanzieren kann. Deshalb muss mit einer individualisierten kapitalgedeckten Ergänzung der GPV Vorsorge für Zeiten mit höheren Pflegeausgaben getroffen werden. Die Rücklagen müssen vor dem Zugriff des Staates geschützt und krisensicher gestaltet werden. Die Pflegeversicherung wird in dieser Form einen verlässlichen Beitrag zur Teilabsicherung des Pflegerisikos leisten.

Die notwendigen Verbesserungen in der Pflege, wie die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die gerechtere Einbeziehung von Pflegebedürftigen mit psychischen und geistigen Einschränkungen in die Pflegeversicherung, können nur über ein demographiefestes Finanzierungssystem realisiert werden. Nur so werden Leistungskürzungen oder drastische Beitragserhöhungen vermieden werden können.

 

Pflege - Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.

Den kompletten Koaltionsvertrag können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.

Wir werden das deutsche Gesundheitswesen innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demografiefest gestalten. Wir benötigen eine zukunftsfeste Finanzierung, Planbarkeit und Verlässlichkeit sowie Solidarität und Eigenverantwortung. Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens anstelle überzogener bürokratischer Vorschriften.

Gesundheit hat für die Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Sie müssen sicher sein können, dass sie im Krankheits- und Pflegefall gut versorgt sind. Die Qualität der Versorgung und ihre flächendeckende Bereitstellung sind uns ein zentrales Anliegen. Eine hochwertige Gesundheitsversorgung muss vom Menschen her gedacht werden. Dafür ist ein Umdenken erforderlich.

Die in den Gesundheits- und Pflegeberufen Tätigen leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Sie verdienen unseren Respekt und Anerkennung. Die Attraktivität dieser Berufe muss auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

Das Gesundheitswesen ist gerade in einer älter werdenden Gesellschaft die Zukunftsbranche mit bereits jetzt über 4 Millionen Beschäftigten. Es ist der Bereich mit der höchsten Innovationsrate und einem geradezu explosionsartig zunehmenden Wissen. Wir wollen den Rahmen so setzen, dass sich der Wettbewerb der Ideen im ständigen Bemühen um eine Verbesserung der Qualität der Versorgung entfalten kann.

Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Jeder Mensch hat das Recht, in Würde gepflegt zu werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die Pflegenden Zeit für die Pflegeleistungen sowie für persönliche Ansprache und Zuwendung. Pflegende Angehörige und Menschen in Pflegeberufen pflegen täglich mit großem beruflichem und persönlichem Engagement. Wir werden die Rahmenbedingungen für Pflegende und Leistungsanbieter konsequent überprüfen und entbürokratisieren, damit der eigentlichen Pflege am Menschen wieder mehr Zeit eingeräumt wird.

Um den Familien die Chance zu geben, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der pflegebedürftigen Angehörigen besser in Einklang zu bringen, wollen wir mit der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst bei Pflege- und Arbeitszeit verbesserte Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entwickeln.

Wir wollen ein Berufsbild in der Altenpflege attraktiver gestalten. Darüber hinaus wollen wir die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisieren und zusammenführen.

Wir werden dafür sorgen, dass ausländische Hilfskräfte ebenso wie pflegende Angehörige oder deutsche Hilfskräfte auch notwendige pflegerische Alltagshilfen erbringen können.

Die Pflege muss sich noch mehr an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Durch mehr Transparenz bei Leistungsangeboten, deren Preis und Qualität erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, Leistungen und Leistungserbringer flexibler auszuwählen. Dabei sollen sie verstärkt zwischen Sachleistungen und Geldleistungen wählen können. Die Förderung des Aufbaus der Pflegestützpunkte läuft aus. Bei der Qualitätsprüfung muss die Ergebnisqualität Vorrang vor der Strukturqualität haben.

Wir wollen eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit. Damit schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Es liegen bereits gute Ansätze vor, die Pflegebedürftigkeit so neu zu klassifizieren, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbedarf (z.B. aufgrund von Demenz) berücksichtigt werden können. Wir werden die Auswirkungen dieser Ansätze auf die Gestaltung der Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge mit anderen Leistungssystemen überprüfen. Spiegelbildlich zu der besseren Abbildung des Leistungsbedarfes müssen Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung stehen, die an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert sind, wie z.B. Wohngemeinschaften für Demenzkranke. Unser Ziel ist eine ergebnisorientierte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, selbstbestimmte Pflege.

Die Pflegeversicherung bleibt ein wichtiges Element der sozialen Sicherung. Die Pflegebedürftigen müssen auch künftig angemessene Pflegeleistungen zu einem bezahlbaren Preis erhalten. In der Form der Umlagefinanzierung kann die Pflegeversicherung jedoch ihre Aufgabe, allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu garantieren, auf Dauer nicht erfüllen. Daher brauchen wir neben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird dazu zeitnah einen Vorschlag ausarbeiten.

Die Veränderung in der Finanzierung eröffnet Chancen, die Leistungen der Pflegeversicherung langfristig zu dynamisieren und die Pflegebedürftigkeit - auch zugunsten von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie zum Beispiel Demenz - neu zu definieren.

Alle Bemühungen um eine finanzielle Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen der Pflegeversicherung entbinden den Einzelnen aber nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege wahrzunehmen.


Den kompletten Koaltionsvertrag können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.

Beschluss des Bundesparteitages zur Pflegereform

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