Heinz Lanfermann -

Donnerstag, 9. September 2010  zurück Seite weiterempfehlen Druckversion

Für eine zukunftsfeste und generationengerechte Pflege

Das zum 01. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz erkauft neue Leistungen für Pflegebedürftige mit zusätzlichen Beitragsbelastungen für alle. Zum 01. Juli 2008 ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent, für Kinderlose sogar von 1,95 auf 2,2 Prozent gestiegen.

Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf eine von der Hand in den Mund lebende, umlagefinanzierte gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) werden durch Schwarz-Rot schlicht ignoriert. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis ins Jahr 2050 bis zu verdreifachen. Im selben Zeitraum nimmt die Zahl der Beitragszahler um fast ein Drittel ab. Bleibt es beim Umlageverfahren, hat dies erhebliche Beitragssatzerhöhungen und/oder empfindliche Leistungskürzungen zur Folge. Eine Ausweitung der Leistungen der GPV verschiebt zusätzliche Finanzierungslasten auf nachfolgende Generationen. In der Folge wird der Beitragssatz zur GPV noch stärker steigen müssen, als dies ohnehin der Fall gewesen wäre – zu Lasten von Wachstum und Beschäftigung! Experten rechnen langfristig, bis ins Jahr 2050, mit einem Anstieg des Beitragssatzes auf 4,5 bis 6,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
Insbesondere die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit dort angesiedelten, bei den Pflegekassen angestellten Pflegeberatern ist ein großer Schritt in Richtung einer staatlich gelenkten Pflege. Eine konsequente Entbürokratisierung der Pflege wird versäumt. Sie hätte den Pflegenden wieder mehr Zeit für die Pflege am Menschen gegeben. Eine von der Bewertung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) unabhängige Transparenz über die Qualität der Pflege wird nicht hergestellt. Der gesetzliche Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit und einen bis zu zehntägigen „Pflegeurlaub“ verschlechtert die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer, insbesondere älterer Frauen. Ein von der Gesundheitsministerin geplanter Mindestlohn würde die illegale Beschäftigung weiter befördern und Arbeitsplätze in dem Wachstumsmarkt Pflege vernichten.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat ihre Forderungen für die wirklich notwendigen Reformen in der Pflege in einem Antrag (BT-Drs. 16/7491) und einem Entschließungsantrag (BT-Drs. 16/8528) zur 2. und 3. Lesung des Entwurfes der Bundesregierung zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz festgehalten. Beide wurden mehrheitlich abgelehnt:

• Mit einem gleitenden Übergang in ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes Versicherungssystem muss unverzüglich begonnen werden, um die Umverteilung zu Lasten der jungen und nachfolgenden Generationen zu reduzieren. Jede Generation trägt dann letztlich die Lasten, die sie selbst verursacht. Um Reserven zu schaffen für Zeiten, in den höhere Pflegausgaben erwartet werden, und damit die Prämie im Zeitablauf zu glätten, werden eigentumsrechtlich geschützte Altersrückstellungen gebildet. Ohne diesen Übergang besteht für Leistungsausweitungen keinerlei Finanzierungsspielraum. Dies gilt für eine Dynamisierung der Pflegeleistungen ebenso wie für höhere Leistungen für die Versorgung Demenzkranker. Der Übergang in ein zukunftssicheres System muss mit einem steuerfinanzierten sozialen Ausgleich verbunden werden, um eine Überforderung zu verhindern.

• Pflegebedürftige sollen grundsätzlich die Pflege nach ihren eigenen Wünschen gestalten können. Dies beinhaltet die Auswahl und Zusammenstellung von Pflegeleistungen gemäß den individuellen Bedürfnissen. Wer dies nur eingeschränkt oder gar nicht mehr kann, soll hierbei unbürokratisch Hilfe erhalten. Ziel muss es sein, Pflegebedürftigen so lange wie möglich das gewünschte Verbleiben in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

• Die Transparenz bezüglich der existierenden Pflegeangebote, ihrer Preise und vor allem ihrer Qualität muss verbessert werden. Statt die Kompetenzen des MDK im Rahmen der Qualitätssicherung und -prüfungen immer stärker auszuweiten, muss sichergestellt werden, dass die Unternehmen für die Sicherung der Qualität ihrer Einrichtung verantwortlich sind und auch über ein möglichst nah an der Ergebnisqualität orientiertes Benchmarking nach bundeseinheitlichen Kriterien für die nötige Transparenz zu sorgen haben. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können dann eine Einrichtung besser nach Qualitätsaspekten auswählen.

• Pflegenden muss wieder mehr Zeit für die Pflege und soziale Betreuung der Pflegebedürftigen verbleiben. Dafür müssen die Leistungsanbieter konsequent von bürokratischen Hemmnissen entlastet werden, die einen großen Teil der Arbeitszeit der Pflegenden gebunden, aber zu keiner Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen beigetragen haben.

• Forderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn für die Pflege ist eine klare Absage zu erteilen.

• In der Pflege braucht es nicht mehr Staat(s-Pflege) im Sinne neuer staatlicher Reglementierung und staatlicher bzw. quasi-staatlicher Institutionen, sondern mehr individuelle Freiheit sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Anbieter, um auf die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen flexibel und bestmöglich reagieren zu können.

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