Entbürokratisierung der stationären Pflege vorantreiben – Qualität und Transparenz erhöhen
Ziel eines Abbaus von Bürokratie in der Pflege muss es vorderrangig sein, den Pflegenden mehr Zeit für die Pflege und soziale Betreuung der Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Durch das zurzeit bestehende Übermaß an Bürokratie, laut Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VdAB) werden können nur 50 Prozent der Bruttoarbeitszeit von Pflegekräften als effektive Pflegezeit genutzt werden, kommt die Pflege am Menschen zu kurz.
Für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung sind hunderte Vorschriften relevant. Insbesondere die Struktur- und Prozessqualität wird detailliert geregelt. Hinzu kommt ein erheblicher Aufwand durch Doppel- und Mehrfachprüfungen - mehr als 40 Instanzen sind zur Prüfung in den Einrichtungen berechtigt - steigende Dokumentationspflichten sowie widersprüchliche Regelungen in Heimgesetz (HeimG) und Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Zeit für die Arbeit am Menschen bleibt den Pflegekräften somit kaum.
Die FDP hat ihre Forderungen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in stationären Pflegeeinrichtungen in dem Antrag „Entbürokratisierung der Pflege vorantreiben – Qualität und Transparenz der stationären Pflege erhöhen“ (BT-Drucksache 16/672) zusammengefasst:
1. Die Prüfkompetenzen von Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) und Heimaufsicht sollen konkretisiert und auf eine verbesserte inhaltliche und terminliche Zusammenarbeit der weiteren Prüfinstanzen hingewirkt werden. Als ordnungsrechtliche Instanz prüft die Heimaufsicht die Strukturqualität, der MDK vorderrangig die Ergebnisqualität. Was die eine Instanz geprüft hat, ist von der anderen nicht mehr zu prüfen.
Aktuell zu findende Widersprüche in der Bewertung identischer Sachverhalte und die zeitliche Beanspruchung der Pflegekräfte für die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Prüfungen können so reduziert werden. Ihnen bleibt so mehr Zeit für die Pflege am Menschen.
2. Die Transparenz über die Qualität der Pflegeleistungen soll erhöht werden. Die Einrichtungen sollen ein Benchmarking nach bundeseinheitlichen Qualitätskriterien durchführen. Bislang wird über eine detaillierte Festlegung der Struktur- und Prozessqualität versucht, ein bestimmtes Ergebnis des Pflegeprozesses (=Ergebnisqualität) in die Einrichtungen quasi hinein zu regulieren. Die FDP will hier den Paradigmenwechsel: Im Mittelpunkt muss die Ergebnisqualität stehen. Durch ein Benchmarking, dessen Kriterien sich möglichst nah an der Ergebnisqualität orientieren sollen, wird Einrichtungen, die ein gutes Pflegeergebnis liefern, die Möglichkeit gegeben werden, dies auch öffentlich darzustellen. Im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere der Medien, stehen dann nicht mehr die „schwarzen Schafe“ der Branche. Pflegebedürftige können so aber auch eine Einrichtung nach Qualitätsaspekten auswählen.
3. Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und des Heimgesetzes (HeimG), die sich vorderrangig der Struktur- und Prozessqualität zuordnen lassen, sollen dementsprechend auf ihre Erforderlichkeit und Praxistauglichkeit überprüft werden. Zu nennen sind hier insbesondere die Regelungen des Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG) sowie die Regelungen zu Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Heimgesetzes (§§ 12 und 13 HeimG). Wird hier mehr Bürokratie erzeugt als dem Wohl des Pflegebedürftigen durch eine spürbar bessere Qualität genutzt, darf auch ein Streichen kein Tabu sein. Zusätzlich sollen bisher voneinander abweichende Regelungen in SGB XI und Heimgesetz harmonisiert werden.
4. Als weiteres Fazit aus den vorangegangenen Punkten soll schwerpunktmäßig zu anlassbezogenen und unangemeldeten ergebnisqualitätsorientierten Prüfungen im SGB XI übergegangen werden.
5. Maßnahmen zur stärkeren Professionalisierung der Pflege und der Pflegenden sollen eingeleitet werden.
Pflegende sind durch die Vielzahl der für ihren Bereich relevanten Regelungen verunsichert. Um sich gegen Mängel abzusichern, wird teilweise „überdokumentiert“. Es zeigt sich aber auch, dass die Pflegedokumentation nicht ausreichend als Arbeits- und Hilfsmedium genutzt wird. Insbesondere die Formulierung von Pflegezielen bereiten den Pflegekräften Schwierigkeiten.
6. Die Felder der Mitwirkung der Bewohner von Pflegeeinrichtungen sollen dahingehend überprüft werden, ob durch sie eine wirkliche Steigerung der Beteiligung erreicht werden konnte. Ist dies nicht der Fall, sind sie zu überarbeiten.
7. Ebenso soll geprüft werden, ob und wenn ja, welche Regelungen des Heimgesetzes und der zugehörigen Verordnungen einem Entstehen neuer Wohnformen für Pflegebedürftige (betreutes Wohnen, generationenübergreifendes Wohnen, Alten-Wohngemeinschaften etc.) entgegenstehen. Die Regelungen sind dann entsprechend anzupassen.
Die in der Pflege vorhandenen Regelungen müssen sich daran messen lassen, ob und inwieweit sie im Interesse der Pflegebedürftigen sind. Oberstes Ziel eines Abbaus von Bürokratie in der Pflege muss immer eine Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen sein. Ein Bürokratieabbau in diesem Sinne erlaubt es den Einrichtungen aber auch, kreative Lösungen auf dem Weg zu einer hohen pflegerischen Qualität und als Antwort auf die demografischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte zu entwickeln.

